Mit Rechtswirkung zum 2. Juli 2023 trat das medial viel beachtete Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Hintergrund dieser Gesetzeseinführung ist die sog. „Whistleblower-Richtlinie“ der Europäischen Union, die Rechtsdurchsetzung verstärken und Personen schützen soll, die Missstände in Unternehmen melden.
Auch wir als 3Tec benötigen einen Meldekanal und haben daher eigens dafür ein Portal geschaffen, mittels dessen potentielle Hinweisgeber, einen Hinweis an die Vertrauensperson im Unternehmen geben können. Dieser Hinweis kann, wenn auch nicht im Gesetz vorgeschrieben, in unserem Portal anonym erfolgen. Übergeordnetes Ziel ist es, Schaden von Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern und vom Unternehmen abzuhalten.
Geschulter und zertifizierter Meldestellenbeauftragter bei 3Tec ist Ralf Sdrenka. Aktive oder ehemalige Beschäftigte der 3Tec automation GmbH & Co. KG sowie Geschäftspartner wie z.B. Kunden oder Lieferanten können sich mit Hinweisen neben den internen Kanälen auch vertrauensvoll an den Meldestellenbeauftragten wenden.
Der Meldestellenbeauftragte nimmt Hinweise auf Gesetzesverletzungen und interne Verstöße entgegen. Ziel ist vor allem die Aufklärung und Verhinderung von Wirtschaftsstraftaten, Bilanzdelikten und Vermögensschädigungen. Aber auch alle Verstöße gegen den Verhaltenskodex, z.B. Diskriminierungen, können berichtet werden.
Weitere Informationen zum Vorgehen gibt es im Hinweisgeberportal
Hier geht es zum Hinweisgeberportal
→ https://hinweisgeberportal.3tec.de
Der Gesetzestext im Wortlaut
→ https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/140/VO.html
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